Abrechnung mit den Krankenkassen
Die Mittel- und Gegenständeliste (MiGeL) regelt die Mittel und Gegenstände, die von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) übernommen werden; dabei handelt es sich um Mittel und Gegenstände, die von den Versicherten selbst oder einer nichtberuflich an der Untersuchung oder Behandlung mitwirkenden Person angewendet werden.
Für KolostomieträgerInnen (Dickdarmausgang), IlestomieträgerInnen (Dünndarmausgang), UrostomieträgerInnen (Urinausgang) sowie Fisteln gibt es ab dem 1. April 2019 nur noch eine Pauschalvergütung von CHF. 5'040.--.
Bitte wenden Sie sich bei Kostenüberschreitungen an Ihre persönliche Stomaberaterin.
Auszug 29. Stomaartikel - Änderungen per 01.04.2019
Mittel- und Gegenständeliste - Änderungen per 01.04.2019